Grenzgänger österreich schweiz home office

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Die Zunahme von Home-Office hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Juni 2023 verlängert. Juli 2023 ermöglicht jedoch eine neue multilaterale Vereinbarung den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in bestimmten Staaten, die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen nicht wechseln zu müssen, wenn der Anteil der Telearbeit weniger als 50% (der Gesamtarbeitszeit) beträgt (siehe neue Vereinbarung).

Die Liste der betroffenen Staaten und Erläuterungen zu den Bedingungen für die Anwendung der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Wenn sich ein Arbeitnehmer in einer Situation befindet, in der die Voraussetzungen für die Unterstellung unter die Schweizer Sozialversicherungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, muss der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge an die zuständige Stelle im Ausland abführen.

Solange die Telearbeit weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit beträgt, bleibt die Zuständigkeit der Sozialversicherung im Staat des Arbeitgebersitzes. Juli 2023 ein neues Abkommen, dass es Grenzgängern ermöglicht weiterhin in der Schweiz sozialversicherungspflichtig zu bleiben, solange weniger als 50% der Arbeitszeit im Homeoffice (Telearbeit) geleistet wird.

Dies gilt für Grenzgänger aus Ländern, die das multilaterale Abkommen unterschreiben.

Die geltenden Gesetze lassen ihnen dabei allerdings nur einen begrenzten Spielraum. Fragen im Hinblick auf die Sozialversicherungen, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht müssen geklärt werden, damit es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen gibt. Grundsätzlich sieht die geltende Regelung für die Unterstellung Folgendes vor:

Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte das Merkblatt 2.12 "Versicherungsunterstellung" der Informationsstelle AHV/IV.

Ab dem 1.

Eine Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich mehr als 50% Homeoffice mache?

Wer mehr als 50% im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgänger-Status. Stattdessen sind Arbeitnehmer vollständig in Deutschland renten- und sozialversicherungspflichtig.

Einkommensteuer bei mehr als 50% Homeoffice

Für Arbeitnehmer, die mehr als 50% im Homeoffice arbeiten und daher keine G-Bewilligung erhalten, gilt in der Schweiz „Brutto = Netto“.

Das bedeutet, dass das gesamte Bruttogehalt ausgezahlt wird.

In Deutschland fallen dann die Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung sowie die komplette Einkommensteuer an.

Krankenversicherung bei mehr als 50% Homeoffice

Eine Krankenversicherung in der Schweiz ist in dieser Konstellation nicht möglich.

Stattdessen muss eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden oder einer gesetzlichen Krankenkasse beigetreten werden.

Dabei ist zu beachten, dass die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitnehmer allein getragen werden müssen und nicht – wie bei deutschen Arbeitgebern – zu 50% vom Arbeitgeber übernommen werden.

Wir empfehlen in diesem Fall eine kostenfreie Beratung zur Wahl der besten Krankenversicherung.


Grenzgänger-Status im Home Office während der Pandemie

Bis zum Beginn der Covid-19 Pandemie konnten Grenzgänger maximal 25% der Tätigkeit von zuhause aus ausführen ohne ihren Grenzgänger-Status zu verlieren.

Während der Pandemie wurde diese Regelung ausgesetzt, sodass auch 100% im Homeoffice im Wohnsitzland aus gearbeitet werden konnte, ohne dass dies Auswirkungen auf Sozialversicherungen hatte.

Grenzgänger

Auch nach dem Ende der Pandemie war es Grenzgängern möglich, 100% im Homeoffice im Wohnsitzland zu arbeiten.

Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.

Häufig gestellte Fragen

Können Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland arbeiten?

Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.

Wie viel dürfen Grenzgänger im Homeoffice arbeiten?

Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.

Die Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz verfallen.

Dies kann zu weniger Nettoeinkommen führen, da Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in Deutschland gezahlt werden müssen und die günstigere Schweizer Krankenversicherung nicht genutzt werden kann.

Für Arbeitgeber kann dies zu zusätzlicher Bürokratie und Risiken führen, insbesondere wenn das Homeoffice der Arbeitnehmenden als Niederlassung in Deutschland angesehen wird, die separate Buchhaltung benötigt und steuerpflichtig ist.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren beliebten Ratgebern:


Home Office Sonderregelung während der Corona Pandemie

Die Corona-Pandemie hat viele Aspekte des Arbeitslebens verändert, einschließlich der Art und Weise, wie Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz arbeiten.

Diese Regelung galt bis Ende Juni 2023 (offizielle Quelle: bsv.admin.ch).

Das bedeutet, dass Grenzgänger auch bei 100% Arbeit im Home-Office der Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterstellt sind.

Auch das Modell der Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz blieb ihnen verfügbar.

Wochengrenzgänger

Für Wochengrenzgänger ist die Situation bezüglich Arbeit im Wohnsitzland im Home-Office etwas komplizierter.

In der Konsultationsvereinbarung vom 26.

Der Gesetzesentwurf zielt deshalb in erster Linie darauf ab, dass die Schweiz ihr Besteuerungsrecht gegenüber den in Frankreich und Italien wohnhaften Grenzgängerinnen und Grenzgängern vollständig ausüben kann und der Schweiz möglichst wenig Steuersubstrat verloren geht.

Auswirkungen auf die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen

Wird im nationalen Recht eine explizite Besteuerungsgrundlage für Telearbeit im Ansässigkeitsstaat geschaffen, so kommt der Bescheinigung der Arbeitstage, an denen die Tätigkeit in Form von Telearbeit ausgeübt wurde, grosse Bedeutung zu.

grenzgänger österreich schweiz home office

Juli 2023 wird festgelegt, dass Arbeitstage, die im Homeoffice im Wohnsitzland verbracht werden nicht als Nichtrückkehrtage gelten (offizielle Quelle: bmf).

Wochengrenzgänger, die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren können, sind in der Schweiz voll Einkommensteuerpflichtig (Quellensteuer).

Als Nichtrückkehrtage gelten Tage, an denen eine Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist.

Die Besteuerung von Erwerbseinkommen in der Schweiz ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Besteuerungsrecht in der Schweiz nicht staatsvertraglich beschränkt ist und eine nationale Besteuerungsgrundlage besteht.

Besteuerungsgrundlagen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Das Abkommen sieht vor, dass die zuständigen Behörden der beiden Länder die Bedingungen für die grenzüberschreitende Telearbeit regelmässig überprüfen (siehe Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik).

Nach dem derzeitigen Stand (August 2023) müssen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz leisten, damit für sie die Besteuerung für Grenzgänger gilt.

Für den Arbeitnehmer hat das direkte Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung.

Sozialversicherungen bei mehr als 50% Homeoffice

Ohne Grenzgänger-Bewilligung sind Arbeitnehmer nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland sozialversicherungspflichtig.

Dies bedeutet auch, dass keine Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz entstehen.

Januar 2023 ist es auf beiden Seiten der französisch-schweizerischen Grenze möglich, bis zu 40% der Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass dadurch die gewöhnliche Steuerregelung der Grenzgänger in Frage gestellt wird.

In Deutschland kann bei einer Vollzeitbeschäftigung der Grenzgängerstatus erhalten bleiben, sofern sich der Beschäftigte mindestens einmal pro Woche an seinen Schweizer Arbeitsplatz begibt.

Die Besteuerung von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien (in einem Umkreis von 20 km um die Schweizer Grenze) wird per 1.